Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de
Laufende Geldleistungen
Der Landkreis Schwäbisch Hall erstattet derzeit auf Antrag der Eltern und einkommensabhängiger Prüfung:
Die laufenden Geldleistungen erhalten, auf Antrag der Eltern, direkt die Tagesmütter und Tagesväter. Eltern werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Kindertagespflege beteiligt, soweit ihnen dies nach ihrem Einkommen zumutbar ist.
Die Betreuungskosten für unter dreijährige Kinder wurden an die einer Krippe angeglichen. Somit zahlen Eltern für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson nicht mehr als für die Betreuung in einer Krippe in ihrer Wohnortgemeinde.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ein Informationsschreiben sowie Antragsunterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Finanzausgleichsmittel (FAG-Mittel)
Eltern, die ein Kind unter drei Jahren in Betreuung bei einer Tagespflegeperson haben und diese Betreuung privat finanzieren, haben einen Anspruch auf staatliche Förderung, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Wenn die oben genannten Bedingungen auf Ihr Betreuungsverhältnis zutreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Mitarbeiter, der für die Finanzierung von Betreuungsverhältnissen in Kindertagespflege zuständig ist.
Grundsätzlich gilt für beide Finanzierungswege, dass es sinnvoll ist, zunächst Rücksprache mit einem Mitarbeiter (Herr Bork oder Frau Seibert) des Fachdienstes zu halten, der Ihren Antrag später bearbeiten wird.
Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
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