Kindertagespflege Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

Kindertagespflege

Volltextsuche

Menü öffnen

Weitere Informationen

Das Wappen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Finanzierung von Betreuungsverhältnissen

Laufende Geldleistungen

Der Landkreis Schwäbisch Hall erstattet derzeit auf Antrag der Eltern und einkommensabhängiger Prüfung:

  • 7,50 Euro je Betreuungsstunde für ein Kind unter drei Jahren und
  • 6,50 Euro je Stunde für ein Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres.

Die laufenden Geldleistungen erhalten, auf Antrag der Eltern, direkt die Tagesmütter und Tagesväter. Eltern werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Kindertagespflege beteiligt, soweit ihnen dies nach ihrem Einkommen zumutbar ist.

Die Betreuungskosten für unter dreijährige Kinder wurden an die einer Krippe angeglichen. Somit zahlen Eltern für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson nicht mehr als für die Betreuung in einer Krippe in ihrer Wohnortgemeinde.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular
  • Erklärung zu den Einkünften
  • Erklärung zur Erforderlichkeit der Kindertagespflege

Ein Informationsschreiben sowie Antragsunterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Finanzausgleichsmittel (FAG-Mittel)

Eltern, die ein Kind unter drei Jahren in Betreuung bei einer Tagespflegeperson haben und diese Betreuung privat finanzieren, haben einen Anspruch auf staatliche Förderung, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • monatliche Betreuung von mindestens 21,50 Stunden und
  • die Tagespflegeperson besitzt eine gültige Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII und
  • das betreute Kind hat das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Wenn die oben genannten Bedingungen auf Ihr Betreuungsverhältnis zutreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Mitarbeiter, der für die Finanzierung von Betreuungsverhältnissen in Kindertagespflege zuständig ist.

Grundsätzlich gilt für beide Finanzierungswege, dass es sinnvoll ist, zunächst Rücksprache mit einem Mitarbeiter (Herr Bork oder Frau Seibert) des Fachdienstes zu halten, der Ihren Antrag später bearbeiten wird.

Weitere Informationen

Das Wappen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de