Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de
Tagespflegepersonen sind in der Regel auf selbstständiger Basis tätig. Mit den Eltern werden die Rahmenbedingungen der Betreuung besprochen und vereinbart. Dazu gehören auch die Betreuungskosten sowie Zahlungsmodalitäten.
Wird die Betreuung des Tageskindes finanziell gefördert, erhalten Sie als Tagesmutter oder Tagesvater eine Geldleistung vom öffentlichen Jugendhilfeträger. Seit 01.01.2023 beträgt die monatliche pauschalierte Geldleistung in der Kindertagespflege:
Die Eltern werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Tagespflege beteiligt, soweit ihnen dies nach ihrem Einkommen zumutbar ist.
Die Betreuungskosten für unter dreijährige Kinder wurden an die einer Krippe angeglichen. Somit zahlen Eltern für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson nicht mehr als für die Betreuung in einer Krippe in ihrer Wohnortgemeinde.
Wurden über das Jugendamt laufende Geldleistungen bewilligt, so werden Versicherungsbeiträge für die Unfallversicherung anteilig an die Tagespflegeperson rückerstattet.
Auf Antragsstellung der Tagesmutter werden maximal die Hälfte der anfallenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung rückerstattet.
Die aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt angezeigt werden. Steuerfrei ist lediglich die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Bitten nehmen Sie zeitnah Kontakt zu dem für Sie zuständigen Finanzamt auf, um sich individuell beraten zu lassen.
Landratsamt Schwäbisch Hall
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