Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de
Nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) benötigen Tagespflegepersonen, die
betreuen möchten, eine Pflegeerlaubnis.
Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist, dass die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Mitarbeiter des Fachdienstes überprüfen die Eignung einer Person anhand folgender Eckpunkte:
Gesetzlich ist diese Prüfung in § 23 Absatz 3, bzw. § 43 Absatz 2 SGB VIII verankert:
a) Die Tagespflegeperson muss sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen.
b) Sie muss über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
c) Darüber hinaus soll die Tagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten
Lehrgängen erworben oder in anderer Weise (z.B. berufliche Ausbildung mit
pädagogischem, erzieherischem oder kinderpflegerischem Schwerpunkt) nachgewiesen hat. Außerdem besteht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen
Fort- und Weiterbildung.
Tagespflegepersonen werden während dieses Prozess bis zur Erteilung der Erlaubnis umfassend vom Fachdienst begleitet.
Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
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