Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de
Alle tätigen Tagespflegepersonen wurden vom Fachdienst Kindertagesbetreuung entsprechend dem DJI-Curriculum qualifiziert und sind nach eingehender Prüfung für geeignet erklärt worden.
Es gibt folgende Betreuungsformen:
a. Betreuung im eigenen Haushalt (Tagesmutter / Tagesvater)
b. Betreuung im Haushalt der abgebenden Eltern (Kinderfrau)
c. Betreuung in anderen geeigneten Räumen
Eine angehende Tagespflegeperson wird zunächst ausführlich vom Fachdienst Kindertagesbetreuung beraten, muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen und absolviert dann die vorgeschriebenen Qualifizierungskurse (300 UE) nach DJI Curriculum des Deutschen Jugendinstituts.
Alle Tagespflegepersonen werden von einer Mitarbeiterin des Fachdienstes Kindertagesbetreuung in ihrem Haushalt besucht, die Räume werden gemeinsame begangen. Die Persönlichkeit, das Fachwissen und die Kooperationsbereitschaft der Tagespflegepersonen sind grundlegend für deren Tätigkeit.
Der Fachdienst Kindertagesbetreuung ist Ihnen bei der Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten Tagespflegeperson behilflich. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird der Betreuungsbedarf für Ihr Kind ermittelt und offene Fragen geklärt. In einem Vermittlungsauftrag, den die Eltern dem Fachdienst erteilen, werden unter anderem
übermittelt und für die Vermittlung zu Verfügung gestellt. Nur so kann eine passende Tagespflegeperson gesucht werden. Für die Beratung und Vermittlung fallen keine Kosten an.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie abschätzen können, ab wann Sie einen Betreuungsplatz benötigen und Ihnen der Umfang bekannt ist.
Damit für ihr Kind ein individuell passender Betreuungsplatz gefunden
und eine Eingewöhnungsphase sichergestellt werden kann, ist es ratsam, mindestens sechs Monate vor Beginn, auf den Fachdienst zuzugehen.
Tagespflegepersonen sind generell selbständig tätig und können somit ihren Stundenlohn frei mit den Eltern vereinbaren. Der Landkreis Schwäbisch Hall fördert (einkommensabhängig) die Kindertagespflege mit 7,50 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit 6,50 Euro für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren.
Die Betreuungskosten für unter dreijährige Kinder wurden an die einer Krippe angeglichen. Somit zahlen Eltern für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson nicht mehr als für die Betreuung in einer Krippe in der Wohnortgemeinde.
Sie haben als Eltern die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Ihr persönlich zu zahlender Kostenbeitrag wird dann aufgrund Ihres Einkommens berechnet. Für die Betreuung eines unterdreijährigen Kindes können des Weiteren die so genannten Finanzausgleichsmittel (FAG-Mittel) beantragt werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie in unserem Downloadbereich bereitgestellt. Gerne können Sie sich auch direkt an den jeweiligen Mitarbeiter des Fachdienstes wenden, um sich individuell beraten zu lassen.
Nein, es ist keine Pflicht einen Vertrag mit der Tagespflegeperson abzuschließen, aber wir raten unbedingt dazu, die Betreuung vertraglich abzusichern. So kennen beide Seiten ihre Rechte und Pflichten und ein Austausch über die wichtigsten Themen hat stattgefunden, wie zum Beispiel über:
Ein Vertragsmuster ist bei uns erhältlich sowie ergänzende Anlagen zu Themen wie „Medikamentengabe“ oder „Handeln im Notfall“.
Nehmen Sie diesbezüglich bitte immer persönlich Kontakt zu Ihrem Versicherungsträger auf, um zu klären, inwieweit Ihr Kind (abhängig von dessen Alter) versichert ist.
Alle Tagespflegekinder sind während der Betreuung durch eine Tagespflegeperson ohne weitere Beiträge gesetzlich unfallversichert, wenn die Tagesmutter / der Tagesvater:
Die Tagespflegeperson wird von uns darauf hingewiesen, dass sie für eine verlässliche Betreuung sorgen muss. Eine Möglichkeit ist z.B. die Bildung eines Tandems mit einer anderen Tagespflegeperson. Für sie als Eltern ist es wichtig, dass Sie sowie ihr/e Kind/er die Vertretung und deren Räumlichkeiten frühzeitig kennen lernen.
Sollte Ihr Kind erkranken, ist abzuschätzen, ob eine Betreuung weiterhin Sinn macht. Hier gibt es keinen Unterschied zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Im Krankheitsfall müssen Eltern, die ihnen zustehenden Urlaubstage bei Krankheit des Kindes in Anspruch nehmen.
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