Kindertagespflege Schwäbisch Hall

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Versicherung in der Kindertagespflege

Wir geben Ihnen an dieser Stelle gerne allgemeine Informationen zum Thema Versicherung für Tagesmütter, Tagesväter sowie Tageskinder. Es handelt sich dabei jedoch um ein sehr individuelles und spezielles Thema, über das Sie unbedingt mit ihrem Versicherungsträger sprechen sollten.

Unfallversicherung für Tageskinder
Alle Tageskinder sind während der Betreuung durch eine Tagespflegeperson ohne weitere Beiträge gesetzlich unfallversichert, wenn die Tagespflegeperson:

  • eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII hat oder
  • im Rahmen des § 23 SGB VIII überprüft und geeignet ist und
  • ihrer Unfall-Versicherungspflicht nachgekommen ist.

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtansprüche zwischen den Tagespflegepersonen und den Tageskindern müssen unbedingt geregelt werden! Eltern sollten Kinder unter 7 Jahren in Ihrer Familienhaftpflichtversicherung eintragen lassen.

Die Angaben sind ohne Gewähr.

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