Kindertagespflege Schwäbisch Hall

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Qualifizierung zur Tagespflegeperson

Zukünftige Tagesmütter und -väter werden im Vorfeld der Betreuungstätigkeit von MitarbeiterInnen des Fachdienstes Kindertagesbetreuung auf die Tätigkeit vorbereitet. Dies beginnt häufig mit dem Besuch einer Informationsveranstaltung. Dann folgt ein persönliches Beratungsgespräch zu den Motiven und beruflichen Perspektiven in der Kindertagespflege. Im nächsten Schritt besucht eine Mitarbeiterin die interessierte Person in ihren privaten Räumlichkeiten, prüft deren Geeignetheit und steht weiterhin für Fragen zur Verfügung.

Wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine Pflegeerlaubnis für maximal fünf Jahre beantragt werden:

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen (nach § 30a BZRG)
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • Absolvierung des Grundkurses
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • In Augenscheinnahme der Räumlichkeiten

Bei Vorliegen bestimmter pädagogischer Ausbildungen mit staatlicher Anerkennung (z.B. ErzieherIn) verringert sich der Qualifizierungsumfang.

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