Betreuung

Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater…

⇒ Film Bundesverband Kindertagespflege: Was ist Kindertagespflege

Was erwartet Sie, wenn Sie sich als Eltern bereits für eine Kinderbetreuung bei einer Tagespflegeperson entschieden haben oder derzeit noch abwägen, welche Betreuung für Ihr Kind die beste sein wird.

Zunächst erhalten Sie bei einer Mitarbeiterin des Fachdienstes ein persönliches Beratungsgespräch. Sie teilen uns mit, in welcher Form Sie sich eine Betreuung vorstellen können, in welchem Umfang, ob es Dinge gibt, auf die eine Tagesmutter achten müsste (z.B. Allergien, Krankheiten, o.Ä.).

Grundsätzlich vermittelt der Fachdienst Kindertagesbetreuung nur qualifizierte und überprüfte Tagespflegepersonen, die über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen. Diese Tagespflegepersonen folgen dem gesetzlichen Auftrag nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):

  • Förderung der kindlichen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,
  • Unterstützung und Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie und
  • Hilfe für Eltern, die Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Betreuung in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson
Am häufigsten werden Tageskinder bei den Tagespflegepersonen zu Hause betreut. Für diese Form der Betreuung stellen Tagesmütter und Tagesväter ihre Privaträume oder einen Teil der Privaträume für die Betreuung zur Verfügung. Diese wurden zuvor durch den Fachdienst in Form eines Hausbesuches überprüft.

Grundsätzlich dürfen niemals mehr als fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden. Die Höchstzahl der zu betreuenden Kinder kann im Einzelfall eingeschränkt werden sowie die Betreuung von unter dreijährigen Kindern.

Betreuung in den Räumlichkeiten der Eltern
Alternativ zur Betreuung in den Privaträumen der Tagespflegepersonen können Tageskinder auch in ihrem häuslichen Umfeld betreut werden. Wir sprechen dann von so genannten Kinderfrauen. Diese haben im Landkreis Schwäbisch Hall die gleiche Qualifizierung wie Tagespflegepersonen und werden umfassend überprüft.

Eltern werden dann zu Arbeitgebern, müssen arbeits- sowie versicherungs-rechtliche Bestimmungen befolgen. Beratung erhalten Sie zum einen beim Fachdienst Kindertagesbetreuung. Zum anderen ist es ratsam sich umfassend beim eigenen Versicherungsträger beraten zu lassen.

Betreuung in anderen geeigneten Räumen
Mindestens zwei selbständige Tagesmütter können maximal sieben Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen betreuen. Hat eine Tagesmutter eine pädagogische Ausbildung, ist zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieherin, können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.

Auch in diesem Fall werden die Räumlichkeiten überprüft, eine Konzeption muss erarbeitet werden und die Betreuungs- und Bildungsqualität muss gesichert sein.

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de