Kindertagespflege Schwäbisch Hall

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Landkreis gleicht Elternbeiträge in der Kindertagespflege an

Seit 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Eltern entscheiden, ob Sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchten. Der Anspruch kann durch beide Betreuungsformen in Anspruch genommen werden.

Damit Eltern diese Entscheidung unabhängig von den Kostenbeiträgen fällen können, hat sich der Landkreis dazu entschlossen, die Elternbeiträge in der Kindertagespflege an die Kosten in einer Kindertageseinrichtung anzugleichen. Eltern sollen die Möglichkeit haben, unabhängig vom Kostenbeitrag die passende Betreuungsform für ihr Kind auszuwählen.

Das bedeutet konkret, dass Eltern für die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson nicht mehr bezahlen müssen als bei einer vergleichbaren Kinderkrippe in deren Wohnortgemeinde.

Die Kreisverwaltung verfolgt mit dieser Neuregelung das Ziel, die Attraktivität der Kindertagespflege zu steigern und will damit auch für eine Gleichrangigkeit der beiden Betreuungsformen sorgen.

Der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landratsamtes Schwäbisch Hall berät interessierte Eltern gerne. 
 

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