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Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Masernschutzgesetz: Nachweis für erfolgte Masernimpfungen

Am 01. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, unter anderem Kinder wirksam vor Masern zu schützen.
 
Neben Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen betrifft dies auch den erlaubnispflichtigen Bereich der Kindertagespflege.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Eintritt in die Kindertagespflege sowie alle tätigen Personen einen vollständigen Nachweis über die Masernimpfung vorweisen müssen.

Bereits tätige Kindertagespflegepersonen, müssen dem Fachdienst Kindertagesbetreuung bis zum 31. Juli 2021 einen Impfnachweis oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die einen ausreichenden Masernschutz bescheinigt oder belegt das die Kindertagespflegeperson aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann.

→ Die Frist für den Nachweis der Masernimpfung oder Masernimmunität für Personen, die vor dem 01. März 2020 bereits als Tagespflegepersonen tätig waren, wurde vom 31. Juli 2021 verlängert bis zum 31. Dezember 2021. 

Personen, die vor 1970 geboren sind, sind nicht von der Regelung des Masernschutzgesetzes betroffen. Auch Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen (Kontraindikation) nicht geimpft werden können, sind ausgenommen.

 
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Fachdienst Kindertagesbetreuung wenden.
 
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
 

Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
 
Bundesministerium für Gesundheit – Wissenswertes zum Masernschutz
https://www.masernschutz.de/
 
Bundesverband für Kindertagespflege – Informationen zum Masernschutzgesetz
https://www.bvktp.de/fachberatung/rechtliches/masernschutzgesetz/

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