Kindertagespflege Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

Kindertagespflege

Volltextsuche

Menü öffnen

Weitere Informationen

Das Wappen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

In der Übersicht

Nachstehend finden Sie eine Übersicht häufiger Fragen für Tagespflegepersonen.

1. Wie werde ich Tagespflegeperson?

Bitte nehmen Sie im ersten Schritt Kontakt mit Ihrer Ansprechperson auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Während diesem Treffen können die MitarbeiterInnen auf individuelle Fragen eingehen und einen Hausbesuch mit Ihnen vereinbaren. Das Kennenlernen der Familien sowie des persönlichen Umfeldes ist Teil einer standardisierten Überprüfung.

Danach können Sie mit der Qualifizierung (weiter zur Homepage Handbuch Kindertagespflege) nach dem standardisierten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten beginnen. Dieser gliedert sich in zwei Kursbausteine und wird mit der Erstellung eines schriftlichen Profils sowie einem Kolloquium abgeschlossen.

Ist bis zu diesem Zeitpunkt alles positiv verlaufen, Sie fühlen sich bereit dazu mit der Betreuung eines oder mehrer Tageskindes/r zu beginnen, dann können Sie Ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Fachdienst Kindertagesbetreuung beantragen.

Den Antrag erhalten Sie bereits im 1. Kursbaustein. Danach können Sie ihn jederzeit bei Ihrer Ansprechperson anfordern. Diesen füllen Sie zeitnah und sorgfältig aus und erhalten bei positivem Ausgang der Überprüfung eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege für fünf Jahre.

2. Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen, um mich als Tagespflegeperson zu qualifizieren?

  • Volljährigkeit
  • Hauptschulabschluss/vergleichbarer Bildungsabschluss/Berufsausbildung
  • gute Deutschkenntnisse
  • die Bereitschaft zu kontinuierlichen Weiterbildungen
  • Reflexionsfähigkeit
  • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme
  • Freude und Engagement
  • Kooperationen mit anderen Teilnehmern aufbauen
  • eine langfristige Perspektive
  • die Fähigkeit neues Wissen weiterzugeben, zu vertiefen, selbstständig weiterzuentwickeln

3. Wie lange dauert eine Qualifizierung?

Im Normalfall kann die Qualifizierung innerhalb von zwölf Monaten vollständig abgeschlossen werden. Sie müssen aber nicht ein Jahr warten bis Sie tätig werden dürfen. Bereits nach dem ersten Kursbaustein (ca. drei Monate) kann eine Pflegeerlaubnis beantragt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer pädagogischen Vorbildung haben die Möglichkeit die Qualifizierung auf 50 Unterrichtseinheiten zu reduzieren.

4. Ab wann kann ich Tageskinder betreuen?

Die Betreuung kann beginnen sobald Sie eine gültige Pflegeerlaubnis besitzen. Diese kann bereits nach Absolvieren des ersten Kursbausteins und des Erste-Hilfe-Kurses am Kind erteilt werden. Fordern Sie hierzu bitte einen Antrag auf Pflegeerlaubnis bei Ihrer Ansprechperson des Fachdienstes an.

5. Wie viele Tageskinder darf ich betreuen?

Dies richtet sich nach Ihren persönlichen Gegebenheiten (familiäre Situation, Wohnverhältnisse etc). Maximal können Sie insgesamt für zehn Tageskinder einen Betreuungsvertrag abschließen. Beachten Sie dabei, dass Sie lediglich fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen.

6. Wo betreue ich die Tageskinder?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Tagesmütter und Tagesväter können Kinder in Ihren Privaträumen betreuen. Dazu müssen die Räume kindgerecht, zum Spiel anregend, hell und freundlich sein. Sie sorgen für eine einladende Atmosphäre. Möglichkeiten zum Spielen und Experimentieren im Freien sollten gegeben sein, sei es ein eigner Garten oder ein Spielplatz in der nahen Umgebung.
  • Kinder in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen, ist eine andere Möglichkeit.
  • Die Betreuung in anderen geeigneten Räumen ist erst möglich, wenn:
    • Tagespflegepersonen umfassend praktische Erfahrungen gesammelt haben
    • alleine oder im Team ein Konzept vorlegen können
    • geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden können
    • Absprachen mit beteiligten Ämtern (z.B. Gesundheitsamt) erfolgt sind.

Darüber hinaus ist eine sehr enge Absprache mit dem Fachdienst notwendig.

Wir beraten Sie gerne!

7. Was verdiene ich als Tagespflegeperson?

Die meisten Tagesmütter sind nebenberuflich-selbstständig tätig und können ihren Stundenlohn deshalb selbst festlegen. Seit 01. Januar 2023 kann das Jugendamt nach Prüfung des elterlichen Einkommens

  • für jede Betreuungsstunde eines unter dreijährigen Kindes 7,50 Euro
  • für jede Betreuungsstunde eines über dreijährigen Kindes 6,50 Euro

bezuschussen oder komplett bezahlen, wenn die Prüfung dies veranlasst.

8. Wie bin ich versichert?

Grundsätzlich raten wir dazu, frühzeitig mit Ihren Versicherungsträgern Kontakt aufzunehmen, sodass Sie eine individuelle Beratung erhalten.

Verpflichtend sind die gesetzlichen Sozialversicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Wie die Versicherung konkret abgeschlossen wird, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind.

Im Fall der Haftpflichtversicherung sollten Sie klären, ob Sie die Tätigkeit als Tagespflegeperson in Ihre bestehende Versicherung aufnehmen können.

9. Wann findet der nächste Qualifizierungskurs statt?

Aktuelle Termine sowie  weitere Informationen finden Sie unter
„Tagespflegepersonen/Qualifizierung“. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Das Wappen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de