Kindertagespflege Schwäbisch Hall

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Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de

Erteilung der Pflegeerlaubnis

Nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) benötigen Tagespflegepersonen, die

  • ein oder mehrere Kinder
  • außerhalb des elterlichen Haushalts
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt und
  • länger als drei Monate

betreuen möchten, eine Pflegeerlaubnis.

Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist, dass die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Mitarbeiter des Fachdienstes überprüfen die Eignung einer Person anhand folgender Eckpunkte:

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (zur Vorlage bei einer Behörde) aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgte Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (ifSG) durch das zuständige Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • Absolvierung des Qualifizierungskurses nach dem DJI-Curriculum
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Hausbesuch einer Mitarbeiterin des Fachdienstes

Gesetzlich ist diese Prüfung in § 23 Absatz 3, bzw. § 43 Absatz 2 SGB VIII verankert:
a) Die Tagespflegeperson muss sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen.
b) Sie muss über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
c) Darüber hinaus soll die Tagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten
Lehrgängen erworben oder in anderer Weise (z.B. berufliche Ausbildung mit
pädagogischem, erzieherischem oder kinderpflegerischem Schwerpunkt) nachgewiesen hat. Außerdem besteht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen
Fort- und Weiterbildung.

Tagespflegepersonen werden während dieses Prozess bis zur Erteilung der Erlaubnis umfassend vom Fachdienst begleitet.

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