Aufgaben

Was wir für Sie tun können!

Aus den rechtlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ziehen wir unsere Hauptaufgaben, die sich folgendermaßen unterteilen lassen:

Wir beraten und begleiten

  • Frauen und Männer, die Interesse haben, selbst als Tagespflegeperson tätig zu werden
  • bereits tätige Tagespflegepersonen
  • Mütter und Väter
  • Betriebe und Unternehmen
  • Kommunen und Kooperationspartner

Wir qualifizieren

Der gesamte Qualifizierungskurs erstreckt sich über circa zwölf Monate und gliedert sich in zwei Kursbausteine.

  • Tätigkeitsvorbereitender Kurs (50 UE)
  • Tätigkeitsbegleitender Kurs (250 UE)

Die Kurse finden im Landratsamt Schwäbisch Hall statt.

Wir überprüfen und erteilen

  • Nachdem die Beratung stattgefunden hat, ein Hausbesuch durchgeführt wurde, der Grundkurs und ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolviert wurden, kann ein Antrag auf Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII gestellt werden.
  • Läuft die Überprüfung positiv ab, wird die Erlaubnis im Regelfall für fünf Jahre erteilt.

Wir vermitteln

  • Tagesmütter und Tagesväter, die in ihren eigenen Räumlichkeiten betreuen
  • Kinderfrauen, die in den Räumlichkeiten der Eltern betreuen

Neben den alltäglichen Aufgaben, planen wir zum Beispiel die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen. Mit unseren Kooperationspartnern sind wir im Gespräch, setzen uns für bessere Rahmenbedingungen und einen höheren Bekanntheitsgrad ein, um die Kindertagespflege qualitativ sowie quantitativ weiter ausbauen zu können.

Deshalb freuen wir uns über Anmerkungen, Ideen, konstruktive Kritik und bitten Sie direkt Kontakt mit uns aufzunehmen.

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7976
Fax: 0791 755 - 97976
kindertagespflege(@)LRASHA.de